Bei der Suche im Gelände nach Verstorbenen wird die den gleichen Suchtaktiken wie zuvor beschrieben angewendet.

Grundvoraussetzung ist selbstverständlich die spezielle Ausbildung des Hundes auf den Leichengeruch. Hunde ohne diese Ausbildung werden einen Leichengeruch nicht oder nur diffus anzeigen, was für den Hundeführer inder Dunkelheit nicht erkennbar ist und somit als Anzeige nicht wahrgenommen wird.

Auch wenn die reine Leichensuche ausschließlich die Aufgabe der Leichenhunde der Polizei ist (Tatortsicherung) kann das Verhalten der Hundeführers eines Suchhunden auch u.U. Spuren eines Tatortes beschädigen, da vorab nicht sicher ist, ob es sich um einen reine Vermistenfall handelt oder ev. auch um eine Straftat. Somit ist eine Ausbildung des Hundeführer im Bezug um eine Fundortsicherung bei jedem Fund eines Verstorbenen unabdinglich.