Staffelgründung

Da uns in letzter Zeit immer häufiger Anfragen zu Staffelgründungen erreichen, haben wir hier einige Tipps zur Staffelgründung aufgelistet.


Gründungsversammlung

Für eine Vereinsgründung werden mindestens 7 Personen benötigt. Diese Personen müssen sich handschriftlich mit Adresse und Unterschrift in die Gründungliste eintragen.

Eine Person leitet die Gründungversammlung bis zur erfolgten Wahl des Vorstandes. Die Wahl muß auf Grundlage der zuvor beschlossenen Satzung erfolgen. Jegliche Änderung der Satzung muß später beim Amtsgericht eingetragen werden. Deshalb sollte die Satzung gut durchdacht sein und nur die Punkte enthalten, die nicht in nächster Zukunft wieder geändert werden könnten. Als Anhaltspunkt ist unter dem nächsten Punkt die Satzung der SHS veröffentlicht. Es ist zu empfehlen mind. zwei alleinvertretungsberechtigte Vorstandmitglieder in den Vorstand zu wählen, damit der Verein immer handlungsfähig ist.

Von der Gründungversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Protokollführer und Vorstand zu unterschreiben.


Eintragung des Vereins

Zur Eintragung des Vereins beim Amtsgericht ist zuerst die Unterschriftsbeglaubigung des Vorstandes notwendig. Dies erfolgt beim Notar, egal wo. Wird bereits zuvor ein entsprechender Schriftsatz aufgesetzt verkürzt sich die Wartezeit bis zu einem Termin beim Notar erheblich.

Mitzubringen beim Notar sind Personalausweis, Satzung + Kopie, Gründungsprotokoll + Kopie, handschriftliche Liste der Teilnehmer der Gründungsversammlung.

Die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung können gespart werden, wenn darauf hingewiesen wird, daß die Gemeinnützigkeit beantragt wird und der Bescheid nachgereicht wird.

Entweder sendet der Notar alles zum Amtsgericht der Stadt in der der Verein seinen Sitz hat oder man reicht es selber ein. Hierfür wird dann die Unterschriftsbeglaubigung, gesiegelte Satzung, Gründungsprotokoll und die Gründungsliste benötigt.

Die Bearbeitungszeit beim Amtsgericht dauert ca. 2-4 Wochen.


Gemeinnützigkeit

Der Antrag auf Gemeinützigkeit wird bei dem Finanzamt gestellt, daß für den Bereich zuständig ist an dem die Geschäftsführung des Vereins ist. Der Sitz der Vereins ist nicht ausschlaggebend.

Der Antrag wird formlos gestellt mit Einreichung der Satzung und Bankverbindung. Die Eintragung kann nachgereicht werden.

Erst nach der Anerkennung ist es möglich Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Finanzämter haben hierzu kostenlose Leitfäden, insb. auch für Sachspenden.

Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen


Kontoeröffnung

Es sollte für eine Bank selbstverständlich sein, das Konto kostenfrei zu führen. Hier sollte man sich entsprechend umhören. Manche Banken bieten statt dessen Gebühren zu Geschäfstkonditionen an und bieten als Ausgleich ein einmalige Spende.

Wichtig ist das der Kassenwart in der Regel nicht Bevollmächtigter für das Konto ist. Dies sind normalerweise nur die Vorstandsmitglieder deren Unterschrift beim Notar hinterlegt worden ist. Von ihnen muß eine Bevollmächtigung für den Kassenwart ausgestellt werden.

Wie die Bank das Einziehen von Lastschriften regelt sollte hier auch gleich angesprochen werden (Mitgliedsbeiträge). Auch online banking sollte gleich mit geregelt werden (Kostenfaktor).

Dauer bis zur Ausstellung der Kontokarten ca. 10-14 Tage.


Versicherungen

Für eine Staffel ist eine Unfallversicherung absolutes Muß. Diese Versicherung ist jedoch kostenlos zu bekommen. Hierzu muß ein Antrag (Einreichen von Satzung, Hinweise zur Ausbildung und Zusammenarbeit mit anderen Rettungsdiensten in der Ausbildung) beim Gemeindeunfallversicherungsverband eingereicht werden. In Baden-Würtemberg ist dies der badische Gemeindeunfallversicherungsverband in Karlsruhe.

Wenn alles gut läuft erfolgt nach ca. 3-6 Monaten die Anerkennung als Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und der damit verbundene kostenlose Unfallversicherungsschutz. Wichtig ist hierbei daß der Versicherungsschutz nur gewährleistet ist wenn die Sicherheitsbestimmungen eingehalten wurden (Ausrüstung der HF möglichst nach DIN).

Als weiter Versicherungen sind Vereinshaftpflicht (ca. 200,- / Jahr) und Auslandsversicherung (ca. 120,- / Person / Jahr)zu empfehlen. Die günstigsten Bedingungen findet man am besten über einen Versicherungsmakler.

Schäden durch die Hunde sind durch die jeweilige Hundehaftpflicht der HF abgedeckt.


Funk

Günstigste Möglichkeit sind PMR Geräte oder 2 M Betriebsfunk.

BOS Geräte sind genehmigungspflichtig und werden nur an BOS Organisationen vergeben.

Gute PMR-Gerät liegen bei ca. 50,- pro Gerät - keine monatlichen Gebühren und keine Beantragung einer Funkgenehmigung notwendig.

Gute Betriebsfunkgeräte liegen bei ca. 90,- zzgl. Anmeldegebühr für die Betriebsfunklizens von ca. 120,- und 1,50 Monat/Gerät.

Für Einsätze vollkommen ausreichende Leistung der Geräte. Selbstverständlich ist kein BOS möglich. Dies läßt sich jedoch im Einsatz immer regeln.


Alarmierung

Am besten über Handy und SMS Nachrichten oder Messanger Service für Rundrufe.


Ausrüstung

Zuminmdest bei den sicherheitstechnischen Ausrüstunsgteilen sollte auch zu Anfang nicht zu sehr gespart werden. Wo welche Ausrüstung am günstigsten zu bekommen ist, muß rausgesucht werden.

Einige Links hierzu sind unter Rettungslinks zu finden.


Sammlungen und Infostände

Sammlungen und Infostände müssen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt beantragt werden in der die Sammlung statt finden soll. Bearbeitungszeit ca. 3-4 Monate.

Alle einzuhaltenden Vorschriften (Standgröße, unterschriebene Sammelausweise, verschlossene Sammelbüchsen, Ort und Dauer der Sammlung, Art der Auszählung der Sammebüchsen, Rückmeldung an das Amt f. Ö. etc) sind im Bescheid näher beschrieben.

 

 

 

 

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