Wer kann eine RHS zur Vermisstensuche alarmieren?

 

In der Regel können

  • Privatpersonen (hier wird jedoch von der RHS genau nachgefragt um sich vor Fehlalarmen zu schützen)
  • Polizei und Kripo
  • Feuerwehr
  • Leitstellen
  • Dienststellen
  • Heimleitungen
  • Rettungs- und Hilfsorganisationen
  • Botschaften

die Ihnen nächstgelegene RHS alarmieren.

Die SHS Freiburg (0172-7651629) kann von jedem angefordert werden - egal ob Privatperson oder Dienststelle. Bei Anforderungen durch Privatpersonen prüfen auch wir jedoch bei der zuständigen Polizei Dienststelle den Vermisstenfall zur Sicherheit nach.